
„Wer übernimmt die Kosten?“
Wer übernimmt die Kosten für 24-Stunden-Betreuung – und welche Förderung gibt es?
In Österreich werden Familien bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause finanziell unterstützt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Je nach Situation können unter anderem folgende Beiträge helfen, die Kosten der 24-Stunden-Pflege zu tragen:
Pflegegeld (Pflegestufe)
Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bundesförderung)
eventuell zusätzliche Unterstützungen des Landes oder der Gemeinde
Oft ist die Frage: „Wer übernimmt die Kosten für 24-Stunden-Pflege – und wie viel bleibt für uns übrig?“
Genau hier lassen wir Sie nicht alleine.
Wir prüfen gemeinsam, welche Förderungen möglich sind und wie Sie die Kosten für 24-Stunden-Betreuung in Kärnten bestmöglich reduzieren können.
„Jetzt Kosten & Förderung unverbindlich besprechen“
Voraussetzungen für 24-Stunden-Betreuung
Personen, die in ihrem eigenen Zuhause Pflege benötigen, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Unabhängig vom Vermögen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetztes. Seit 2007 gibt es ein entsprechendes Fördermodell, das die Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung festlegt. Demnach kann die Betreuung von pflegebedürftigen Personen auf selbstständiger und unselbstständiger Basis erfolgen. Außerdem gibt es eine zusätzliche Förderung ab der Pflegestufe 3. Bei der Pflege zu Hause gilt das Hausbetreuungsgesetz, womit die betreuten Personen und die Betreuerinnen rechtlich abgesichert sind.
Eine kompetente Betreuung muss leistbar bleiben, mit finanzieller Unterstützung haben Sie alle Kosten im Griff. Deshalb informiere ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten
Durch eine sogenannte Zuschussförderung ist auch eine Kurzzeitbetreuung möglich!
Ansuchen einreichen
Pflegegeldantrag
Am besten ist es, wenn das Ansuchen für das Pflegegeld vor Beginn eingereicht wird. Der finanzielle Zuschuss wird nur zu Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt. Es ist daher wichtig, den Antrag zeitnah einzureichen – spätestens bis zum Folgemonat nach Betreuungsbeginn. Wenn der Antrag online gestellt wird, ist die ID Austria erforderlich.
